ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Arbeitstrainingszentrum Kartonia
4121 Altenfelden, Freileben 12, Tel. 07282/20570, Fax: DW 13
4020 Linz, Südtirolerstraße 20, Tel. 0732/661866, Fax: DW 6
eine Einrichtung der pro mente Oberösterreich, ZVR 811735276
1. Geltungsbereich:
a) die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
c) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
2. Preise und Mahnwesen:
Das Angebot des Auftragsnehmers umfasst die Lieferung von Waren aller Art, insbesondere Kartonagen. Bei allen Preisangaben bleiben Irrtum und zwischenzeitliche Änderung vorbehalten.
Ist der Auftrag für den Auftragnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht durchführbar, wird dies unmittelbar nach Kenntnis der dafür maßgeblichen Umstände dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Ein Rückgaberecht kann nur auf besondere schriftliche Vereinbarung und in Ausnahmefällen eingeräumt werden.
Nach Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer wird die Rechnung an den Auftraggeber gestellt. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Mahnungen an den Auftraggeber geschickt. Bei der ersten Mahnung wird ein Zahlungsziel von weiteren 14 Tagen gestellt. Bei der zweiten Mahnung wird wiederum die Zahlungsfrist um 14 Tage erstreckt und eine Mahngebühr von € 3,00 in Rechnung gestellt. Sollte immer noch keine Zahlung auf dem bekannt gegebenen Konto des Auftragnehmers eingelangt sein, wird die Angelegenheit der internen Rechtsabteilung und in weiterer Folge dem Rechtsvertreter des Auftragnehmers übergeben.
3. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers.
4. Ausführung und Transport:
Der Auftragnehmer führt die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt aus. Für Schäden, an denen den Auftragnehmer kein Verschulden trifft, wie insbesondere unsachgemäße Lagerung wird von vornherein die Haftung ausgeschlossen. Für die Kosten von Transportschäden durch Post, Bahn oder Spedition wird keinerlei Haftung vom Auftragnehmer übernommen.
5. Reklamationen:
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Leistungen auf jeden Fall zu überprüfen. Für Reklamationen steht dem Auftraggeber eine Frist von maximal 3 Tagen nach Übergabe an ihn zur Verfügung. Diese Frist gilt nicht für versteckte Fehler, deren Auftreten erst später erkennbar wird. Wenn die Reklamationsfrist verstrichen ist und keinerlei Reklamation durch den Auftraggeber erfolgte, liegt eine ordnungsgemäße Leistung des Auftragsnehmers vor. Die Haftung für Mängelfolgeschäden durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
6. Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbares Schadens und der Höhe des Auftragwertes, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im selben Umfang für die Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers.
7. Gerichtsvereinbarung:
Für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist das Bezirksgericht Linz zuständig.



